zur Erinnerung
Der größte Steuerbluff aller Zeiten

Von CORINNA BUDRAS - 12. Juni 2016

"Cum-Ex" sind zwielichtige Aktiengeschäfte, mit denen Banken Milliarden Steuern gespart haben. Wie haben die das nur wieder geschafft? Für einige ist es der größte Steuerbetrug aller Zeiten, für andere eine zulässige Steuervermeidungsstrategie: "Cum-Ex-Deals" interessieren nicht mehr nur die Banker, sondern auch Steuerfahnder, Staatsanwälte und die Politik. Gerade erst wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Ermittlungsverfahren gegen mehrere frühere Vorstände der abgewickelten Landesbank West LB eingeleitet hat, und zwar genau wegen jener krummen Aktiengeschäfte, die über Jahrzehnte hinweg die Banken reich gemacht haben - auf Kosten des Steuerzahlers.

Banken und Finanzdienstleister haben auf verschlungenen Wegen Aktienpakete hin und her geschoben, und zwar solche mit einem Anspruch auf eine Dividende (cum dividend) und solche ohne (ex dividend). Dann haben sie gegenüber dem Finanzamt behauptet, sie hätten auf die erhaltenen Dividenden Steuern gezahlt. Das stimmte zwar nicht immer, der Fiskus hat ihnen aber die Steuer trotzdem erstattet, manchmal nicht nur zweimal, sondern drei-, vier- oder fünfmal. Ganz genau weiß das niemand, zu unübersichtlich ist diese Masche.

Grob geschätzt ist auch der Schaden, der dem deutschen Steuerzahler so entstanden ist: Mindestens 12 Milliarden Euro sollen unrechtmäßig geflossen sein. Womöglich hat es in den siebziger Jahren langsam angefangen, erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch richtig gestopft.

Inzwischen ist die Sache längst zu einem Fall für die Staatsanwaltschaften geworden, die quer durch die Republik Fälle von "bandenmäßiger Steuerhinterziehung" wittern. Auch ein Politikum ist die Causa inzwischen. Seit einigen Monaten ermittelt nun ein Untersuchungsausschuss, warum der Gesetzgeber so lange zugelassen hat, dass die Banken über Jahrzehnte die Finanzverwaltung hinters Licht führen konnten.

Klingt verrückt? Ist es auch. Und so lukrativ, dass es sich lohnt, einen genaueren Blick darauf zu werfen.

Worum es geht

Dazu muss man erst einmal wissen, worum es überhaupt geht: Es geht um Aktiengeschäfte, die rund um den Dividendenstichtag getätigt werden. Dieser Stichtag fällt genau auf den Tag nach der Hauptversammlung. Auf diesem Treffen kommen die Aktionäre zusammen und entscheiden über die Dividende, die das Unternehmen an sie ausschütten soll. Die Ausschüttung erfolgt am Tag danach, eben am Dividendenstichtag. Die Aktiengesellschaft zahlt die Dividende an ihre Investoren aus, aber nur zu 75 Prozent. Den Rest hat sie direkt als Steuer an das Finanzamt gezahlt.

Eine Rechnung als Beispiel: Zahlt das Unternehmen eine Dividende von 10 Euro, gehen 7,50 Euro an den Anleger und 2,50 Euro direkt an das Finanzamt. Private

Anleger sehen diese Steuer in Höhe von 2,50 Euro nie wieder, bei institutionellen Investoren wie Fonds oder Banken ist das aber anders. Sie können sich die Kapitalertragsteuer wieder zurückzahlen lassen, weil Dividenden nicht der Körperschaftsteuer unterliegen. Mit anderen Worten: Wenn die Dividende steuerfrei ist, bekommt man die Kapitalertragsteuer erstattet.

Am Dividendenstichtag passiert allerdings auch noch etwas anderes: Aktien verlieren deutlich an Wert, denn der neue Eigentümer hat ja nun für ein ganzes Jahr lang keinen Anspruch auf eine solche Dividende. Das macht die Papiere besonders günstig. All das spielt in dem Spiel um Steuerrückzahlungen eine besondere Rolle.

Wer getrickst hat

Wichtig allerdings ist auch, wer in diesem Spiel mitspielen muss, damit es überhaupt den erhofften Geldsegen vom Finanzamt gibt. Die schlechte Nachricht zuerst: Privatanleger dürfen gar nicht mitspielen, denn sie bekommen die Steuer nicht zurück. Deshalb bleiben sie außen vor.

Ganz wichtig ist dagegen ein Händler, der den Deal einfädelt. Streng genommen, ist es nicht nur irgendein Händler, sondern ein Leerverkäufer. Das sind in den Finanzinstituten jene Typen, die Aktien verkaufen, die ihnen nicht gehören. Auch das klingt verrückt, das gibt es in dieser Formvollendung nur

im Wertpapierhandel. Und da ist es sehr lukrativ. Denn die Leerverkäufer spekulieren auf einen fallenden Preis.

Wer ahnt, dass die Bayer-Aktie wegen einer riskanten Fusion mit einem umstrittenen amerikanischen Wettbewerber bald fallen könnte, verkauft schon mal ein paar Stück zum Preis von 89,70 Euro je Aktie, allerdings ohne sie gleich zu liefern. Er hofft darauf, dass er sie am Tag der Lieferung zum Preis von 81,23 Euro kaufen kann. Wenn das klappt, hat dieser Leerverkäufer einen riesigen Reibach gemacht, aber das Spiel kann natürlich auch schiefgehen.

Wie der Trick funktioniert

Wenn wir nun also wissen, worum es geht (Aktiengeschäfte rund um den Dividendenstichtag) und wer mitspielen darf (Leerverkäufer und professionelle Investoren wie Banken und Fonds), geht es jetzt also um den Spielverlauf.

Da ist es sehr wichtig, dass sich der Leerverkäufer vor dem Dividendenstichtag in Stellung bringt und schon mal für einige Milliarden Euro Aktien verkauft, die er gar nicht hat. Ja, Sie haben richtig gelesen. In diesem Geschäft geht es gleich um Milliarden, sonst lohnt

sich der Aufwand nicht.

In einem Fall, der jüngst vor dem Hessischen Finanzgericht verhandelt wurde, ging es um ein Aktienpaket mit einem Wert von elf Milliarden Euro. In unserer Grafik haben wir uns für ein schmaleres Paket von einer Million Aktien zum Wert von insgesamt 100 Millionen Euro entschieden, alles andere schien uns für den Anfang zu gewagt. Diese Aktien verkauft der Leerverkäufer an einen Fonds, der somit Aktien mit einem Anspruch auf eine Dividende erworben hat.

© F.A.Z.-Grafik Kaiser

Derweil wird auf der Hauptversammlung der Aktiengesellschaft erwartungsgemäß eine üppige Dividende beschlossen: 10 Euro je Aktie. Das Geld wird sogleich ausgezahlt an alle Anleger, private wie professionelle. Aber nicht alles, sondern nur 75 Prozent. Die restlichen 25Prozent gehen, so wie es sich gehört, an das Finanzamt. Gegenüber dem Privatanleger ist unser professioneller Investor, etwa eine Bank oder ein Fonds, privilegiert, weil die Dividenden für ihn steuerfrei sind. Er kann sich also das Geld vom Fiskus wieder zurückholen, indem er eine Kapitalertragsteuerbescheinigung vorlegt.

Unser Investor lässt sich das auch nicht entgehen. Für die eine Million Aktien, die er hat, bekommt er eine Dividendenzahlung von insgesamt 10 Millionen Euro. Davon kriegt er 7,5 Millionen Euro sofort und 2,5 Millionen Euro, nachdem ihm seine Depotbank eine Bescheinigung über die abgeführte Steuer ausgestellt hat. Alles ganz legal, so steht es im Gesetz.

© F.A.Z.-Grafik Kaiser

Schwierig wird es erst, wenn der Leerverkäufer sich wieder einschaltet, den wir in unserer Grafik der Einfachheit halber Händler genannt haben. Er hat ja noch ein Versprechen einzulösen: Die eine Million Aktien sollte er jetzt langsam liefern, sonst wird der Fonds wirklich ungemütlich. Auf dem Markt bekommt er die Million Aktien auch ganz günstig, denn nach dem Dividendenstichtag handeln die Papiere stets mit einem ordentlichen Abschlag. Das macht sich auch in unserem Beispiel bemerkbar: Nicht mehr 100 Millionen Euro kostet das Aktienpaket, sondern jetzt nur noch 90 Millionen Euro. Das freut den Leerverkäufer.

Die Sache hat nur einen Haken: Seinem Kunden hatte er Aktien mit einem Dividendenanspruch (cum dividend) verkauft, jetzt hat er nur welche ohne (ex dividend). Das macht aber nichts, denn schließlich kann er ja eine Ausgleichszahlung dafür leisten. Geld ist schließlich Geld. Darauf lässt sich unser Fonds ein, und der Leerverkäufer ist da nicht knauserig: Genau 7,5 Millionen Euro überweist er dem Fonds dazu. Das ist exakt der Betrag, den der Fonds von der Aktiengesellschaft ausgezahlt bekommen hätte, der Rest wäre eh an das Finanzamt gegangen. Der Clou: Auch auf diesen Betrag musste bis zum Jahr 2006 keine Steuer gezahlt werden.

Trotzdem bekommt unser Fonds eine Steuerbescheinigung von seiner Depotbank. Mit dieser Bescheinigung läuft er dann zum Finanzamt und lässt sich 2,5 Millionen Euro auszahlen. Aus seiner Sicht ist das übrigens nur fair, schließlich hat er 100 Millionen Euro für das Aktienpaket gezahlt. Vom Leerverkäufer wurden ihm allerdings nur 97,5 Millionen Euro geliefert. Die 2,5 Millionen fehlten ihm also noch für ein zufriedenstellendes Geschäft. Verdient hat der Fonds aber bis jetzt auch nichts an dem Trick.

Den großen Reibach hat der Leerverkäufer gemacht: Er hat 100 Millionen Euro kassiert, aber nur Aktien im Wert von 90 Millionen Euro geliefert und 7,5 Millionen Euro Ausgleichzahlung überwiesen. 2,5 Millionen Euro konnte er deshalb als reinen Gewinn verbuchen. Hat er sich vorher bei seinem Trick mit dem Fonds und dem professionellen Investor abgestimmt, dann teilt er seinen Gewinn natürlich brüderlich unter diesen Geschäftspartnern auf - wie es sich für ein richtiges Schurkenstück gehört: Abzüglich der Kosten bekommt dann jeder ein Drittel der 2,5 Millionen Euro Gewinn.

Warum der Trick nicht aufflog

Das bringt den redlichen Steuerzahler ins Grübeln: Warum ist das niemandem aufgefallen? Ganz einfach: Im Computer ist nichts ungewöhnliches aufgetaucht. Dort steht gar nicht, ob die Aktie mit oder ohne Dividende geliefert wurde. Deshalb geht die Depotbank des Fonds vom Normalfall aus und stellt die Bescheinigung aus, die belegt, dass der Fonds ordnungsgemäß seine Steuerschulden beglichen hat.

Das ist der Punkt, den der Mannheimer Betriebswirtschaftsprofessor Christoph Spengel als "Sollbruchstelle" im System bezeichnet: das Auseinanderfallen der steuereintreibenden Behörde und der Stelle, die die Bescheinigung erteilt. Oder anders ausgedrückt: Wo gibt es denn so etwas, dass eine Behörde die Steuern eintreibt und eine andere, davon völlig getrennte Institution die Bescheinigung darüber erstellt hat? Spengel beschäftigt sich schon seit Jahren mit diesen komplexen Deals und hat ein umfangreiches Gutachten für den Cum-Ex-Untersuchungsausschuss gefertigt.

Im Laufe der Jahre trieben es die Banken immer toller, der Handel wurde immer schneller, so dass immer mehr Leerverkäufe dazwischengeschaltet werden konnten. Und viele Banken machten mit. Selbst in Essen-Süd.

Was den redlichen Steuerzahler wundern mag: Es gibt tatsächlich Menschen, die glauben, dass das Vorgehen rechtmäßig sein kann. Das waren früher viele, inzwischen werden es immer weniger. Die Begründung: Sie sind der Auffassung, dass eine Sache zur gleichen Zeit zwei Menschen gleichzeitig gehören kann und stützen sich dabei auf ein Urteil des Bundesfinanzhofs aus dem Jahr 1999 zu einem etwas anders gelagerten Fall. Sie halten das deshalb für eine "zulässige Steuervermeidung".

Grund dafür sind Besonderheiten des deutschen Sachenrechts, die wir an dieser Stelle nicht weiter vertiefen können, ohne in eine juristische Vorlesung abzutauchen. Also Schwamm drüber.

Allerdings wurde der Finanzindustrie mulmig, schließlich hing die Depotbank des Aktienkäufers mit drin, in unserem Beispiel des Fonds, und stellte munter Steuerbescheinigungen aus auf Beträge, bei denen niemals sicher war, ob sie überhaupt gezahlt wurden. Sie fürchteten ein "Haftungsrisiko", deshalb schlug der Bundesverband deutscher Banken Alarm. Allerdings eher um die Banken aus der Schusslinie zu holen, weniger um die Geschäfte ganz zu unterbinden.

Dann wachte auch der Gesetzgeber auf und beschloss im Jahr 2007, dem bunten Treiben ein Ende zu bereiten: Er änderte das Gesetz. Darin legte der Bundestag im Wesentlichen fest, dass künftig auch auf die Ausgleichszahlungen Kapitalertragsteuer einzubehalten ist. Die sollte praktischerweise gleich die Depotbank des Leerverkäufers einbehalten, damit erst gar kein Irrtum entstehen kann. Dann kann auch die Depotbank des Fonds den Steuerbeleg ausstellen, mit dem sich der Fonds die Steuern zurückholen konnte.

Klingt plausibel? Ist es auch, und es hat wunderbar funktioniert. Jedenfalls für alle inländischen Geschäfte.

Sobald der Leerverkäufer jedoch eine ausländische Depotbank eingeschaltet hat, funktioniert das leider nicht mehr, denn eine Luxemburger Depotbank lässt sich nun einmal vom Deutschen Bundestag nicht vorschreiben, welche Steuern sie wann eintreibt. Und schon gar nicht überweist sie das Geld an den Fiskus in Frankfurt oder Essen-Süd.

Wie der Trick besser wurde

Diese Gesetzesänderung kann nun als Paradebeispiel für die Alltagsweisheit gelten: "Gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht." Denn statt diesen ganzen Schmu einzudämmen, führte sie dazu, dass der Cum-Ex-Handel erst richtig an Fahrt gewann. Für den Mannheimer Steuerexperte Christoph Spengel ist es gar der Startschuss für den größten Steuerbetrug in Deutschland: "Da ging es erst richtig los."

Denn durch all den Staub, der durch die Gesetzesänderung aufgewirbelt wurde, hatte nun wirklich auch der letzte Banker bemerkt, dass sich mit dieser Methode Milliarden machen lassen. Und schnell sprach sich dann auch das Schlupfloch herum, das der Gesetzgeber den Banken gelassen hat: einfach eine Depotbank im Ausland einsetzen, die

die Steuer gar nicht eintreiben muss. Dann funktionierte es wieder, da die Steuerbescheinigung ja von der Depotbank des Leerkäufers, in unserem Beispiel des Fonds, ausgestellt wurde.

Diesmal dauerte es allerdings nicht Jahrzehnte, bis das Steuerschlupfloch geschlossen wurde. Jetzt schafften es die Abgeordneten innerhalb von fünf Jahren, eine Neuregelung zu treffen. Diesmal beseitigten sie das Hauptproblem der ganzen Struktur, die "Sollbruchstelle im System", wie es Spengel nennt: Seither wird die Kapitalertragsteuer nicht mehr von der AG, sondern von der depotführenden Bank einbehalten und bescheinigt. Damit ist es unmöglich, dass eine Steuer, die nur einmal einbehalten wurde, mehrfach bescheinigt wurde.

Die Trickvariante Cum-Cum

Das allerdings ist noch nicht das Ende der Geschichte. Nachdem "Cum-Ex" die Gemüter bewegte, muss sich der genervte Steuerzahler nun an "Cum-Cum" gewöhnen, die kleine Schwester von "Cum-Ex", besonders seitdem vor rund einem Monat herauskam, dass selbst die Commerzbank an solchen Deals beteiligt gewesen ist. Zur Erinnerung: Das ist ebenjene Bank, die der Steuerzahler vor einigen Jahren vor der Pleite gerettet hat.

Hier geht es allerdings eher um Tricksereien als um einen echten großen Steuerbetrug, hier hat auch kein Leerverkäufer seine Hände im Spiel. Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Dabei hilft die Bank einem ausländischen Investor, Steuern zu sparen, und verdient selbst daran ganz ordentlich. Im Gegensatz zu der großen Schwester geht es hier um Aktiengeschäfte, die vor dem Dividendenstichtag gehandelt werden.

Auch hier gilt wieder: Jeder, der eine Dividende erhält, muss dafür eine Kapitalertragssteuer abführen. Die kann er sich vom Fiskus wiederholen. Besonders lukrativ sind sie für deutsche Banken wie die Commerzbank, wenn ein ausländischer Investor solche Aktien hält, weil dieser vom deutschen Steuerrecht diskriminiert wird. Anders als inländische Steuerzahler kann er sich die Kapitalertragsteuer allenfalls teilweise vom deutschen Fiskus wiederholen.

Der Trick: Kurz vor der Zahlung der Dividende verleiht ein ausländischer Anleger seine Aktien an eine deutsche Bank wie die Commerzbank. Auch die Commerzbank muss zwar 25 Prozent Kapitalertragsteuer abführen, kann sie sich aber wieder zurückholen. Das Geld teilen sich dann die Commerzbank und der ausländische Geschäftspartner.

Der Fiskus hat das Nachsehen.

Ist das legal? Die Antwort, die selbst Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble für plausibel hält, lautet "ja", weshalb die Aufregung über das Geschäftsgebaren der Commerzbank eher moralischer Natur ist. Grund dafür dürfte auch sein, dass das Verhalten des Gesetzgebers bei der Besteuerung dieser Deals auch nicht ganz unumstritten ist, schließlich behandelt er ausländische Investoren schlechter als inländische.

Der Gesetzgeber rettet sich deshalb lieber damit, solche Geschäfte erheblich zu erschweren. Der Gesetzentwurf hat gerade den Finanzausschuss des Bundestages durchlaufen. Eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer soll nur dann möglich sein, wenn die Aktie für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wird und der Entleiher nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Damit wäre dieses Steuerschlupfloch also auch gestopft - das jedenfalls hofft der Bundestag. Ob sich nicht dann doch ein anderes findet, werden die Banken schon sehen.

Und was droht vom Strafrecht? Derzeit ermitteln die Strafverfolgungsbehörden. Was dabei herauskommt, ist noch völlig unklar. Schwieriger wird es sein, den Banken tatsächlich zu beweisen, dass alle drei Beteiligten auch bewusst zusammenarbeiteten, um den Fiskus zu betrügen. Bisher behaupten sie meistens noch, von den Machenschaften des anderen nur unzureichend gewusst zu haben und lediglich elegant Steuern vermieden zu haben. Auch der Untersuchungsausschuss hat noch etliches vor. "Cum-Ex" wird uns also noch lange beschäftigen.


Quelle: FAZ vom 12.06.2016


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